Die BFK-Fraktion
Die Fraktion der BFK ist seit der Kommunalwahl 2008 ein Teil der Ratsversammlung der Stadt Kellinghusen. Sie setzt sich nach der Kommunalwahl vom 6. Mai 2018 aus den gewählten Mandatsträgern der Wählergemeinschaft BFK (Bürger Für Kellinghusen) zusammen. Die sechs Mandatsträger der BFK-Fraktion sind aktuell Gesa Jahnke, Karina Brandenburg, Marcus Wack, Henning Schlüter, Matthias Rotzoll und Malte Wicke. Hinzu kommen bürgerliche Mitglieder, die die BFK in verschiedenen Ausschüsse der Stadt Kellinghusen entsendet.

Fraktionsmitglieder
Ratsmitglieder
- Marcus Wack (Fraktionsvorsitzender)
- Henning Schlüter (Stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Malte Wicke (Stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Karina Brandenburg (Stellv. Fraktionsvorsitzende)
- Matthias Rotzoll
- Gesa Jahnke
Bürgerliche Mitglieder der Fraktion
- Timo Laackmann
- Bernd Schneider
- Detlef Letzner
- Klaus Jahnke
- Thorsten Struck
- Henning Schlüter
- Stephan Schacht
- Steffen Möller
- Andrea Grell
Besetzung der Gremien
Amtsausschuss
Marcus Wack, Malte Wicke, Axel Pietsch (Bürgermeister)
Finanzausschuss des Amtes Kellinghusen
Marcus Wack (Vorsitz)
Personal- und Finanzausschuss
Marcus Wack (Vorsitz), Karina Brandenburg
Bauausschuss
Torsten Struck (Stellv. Vorsitz, bürgerlich), Matthias Rotzoll
Sozialausschuss
Henning Schlüter (Vorsitz), Karina Brandenburg
Kultur- und Wirtschaftsausschuss
Matthias Rotzoll, Timo Laackmann (bürgerlich)
Ausschuss für Werke und Betriebe
Malte Wicke, Klaus Jahnke (bürgerlich)
Ausschuss für Hochwasser- und Umweltschutz
Malte Wicke, Gesa Jahnke
Rechnungsprüfungsausschuss
Marcus Wack
Wahlprüfungsausschuss
Marcus Wack
Kriminalpräventiver Rat
Karina Brandeburg
Arbeitskreis Feuerwehr
Marcus Wack, Torsten Struck
Glossar Fraktion
Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen (Bundestag, Landesparlamente) und sonstigen Vertretungen (z.B. Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen).
Eine Fraktion in der Stadt Kellinghusen bilden die Mandatsträger, die in der Ratsversammlung einen Sitz haben und derselben Partei angehören bzw. sich zusammengeschlossen haben. Die Mitglieder der Ratsversammlung werden durch die Kommunalwahlen bestimmt. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist eine Mindestzahl von Mitgliedern vorgeschrieben.
Die Gemeindeordnung von Schleswig Holstein (GO) regelt in § 32 a GO, dass die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion zwei beträgt.
Fraktionen genießen einen besonderen Status, der mit zusätzlichen Rechten, wie die Teilnahme an den Beratungen im Ältestenrat sowie speziellen Vorschlags- und Antragsrechten verbunden ist.